So sagte er am 9. März 2023 aus, er sei in diesem Moment sehr verwirrt gewesen und habe nicht gewusst, ob es (Anmerkung der Kammer: der Angriff) von oben oder unten gekommen sei, er habe nicht gewusst, ob es von mehreren Personen geplant gewesen sei (Z. 178 f.). Der Umstand, dass er nicht mehr an derselben Adresse wohnen wird, schliesst nach Ansicht der Kammer nicht per se weitere Gefahrensituationen aus, zumal es keine Hinweise gibt, dass der Beschwerdeführer bisher von den Bewohnern bedroht worden ist oder die mutmasslichen Delikte in einer spezifischen Beziehungskonstellation erfolgt sind.