in der Einvernahme vom 8. Januar 2023 geht hervor, dass der Beschwerdeführer nach der Auseinandersetzung mit dem Geschädigten noch mehrmals, mindestens zwanzig Mal und sehr, sehr kräftig gegen die Türen und gegen die Metallteile im Treppenhaus geschlagen habe (Z. 114 ff.). Zwar kann nicht von einer raschen Kadenz der Taten gesprochen werden, aber die Zeitspanne zwischen den Delikten ist kürzer geworden und die Gewaltintensität hat deutlich zugenommen. Es liegt offensichtlich eine Eskalation vor und es muss von einer erheblichen Gewaltintensität ausgegangen werden. Immerhin folgte der Beschwerdeführer zwar den Anweisungen der Polizisten.