], der Beschwerdeführer habe im oberen Stock auch noch auf Türen eingeschlagen. Bei ihnen sogar so fest, dass die Schrauben rausgekommen seien. Der Beschwerdeführer habe andauernd geschrien, dass er sie alle umbringen werde [Z. 164 ff.]). Auch aus der Aussage von G.________ in der Einvernahme vom 8. Januar 2023 geht hervor, dass der Beschwerdeführer nach der Auseinandersetzung mit dem Geschädigten noch mehrmals, mindestens zwanzig Mal und sehr, sehr kräftig gegen die Türen und gegen die Metallteile im Treppenhaus geschlagen habe (Z. 114 ff.).