4.6 Weiter geht entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers bereits aus den in den Strafbefehlen dargestellten Sachverhalten sein Gewaltpotential hervor. Auch im Vergleich der Verurteilungen aus dem Jahr 2015 zum Jahr 2020 ist eine Steigerung der Gewaltintensität ersichtlich. Bei den aktuell zu beurteilenden Tatbeständen zeigt sich im Vergleich dazu noch einmal eine deutliche Eskalation. Das bestätigen beispielsweise die Aussagen der Ex-Freundin des Geschädigten in der Einvernahme vom 9. Januar 2023 («Ich brauche jetzt massiv psychologische Hilfe. Das war wirklich sehr dramatisch gestern.