Als ihm die Polizisten Handschellen anlegen wollten, stiess er diese mit den Händen weg. Als ihm die Handschellen angelegt werden konnten und ihm die Polizisten halfen aufzustehen, trat er mehreren Polizisten mit je einem gezielten Fusstritt gegen die Beine und drohte ihnen erneut mit «I bringe euch um», «I ga mini Waffe ga hole und erschiesse euch», «I mache euch kaputt». Mit Blick auf die abstrakte Strafandrohung, die betroffenen Rechtsgüter und den soeben geschilderten Kontext (erkennbares Gewaltpotential und damit verbundene massive Drohungen) handelt es sich bei den Vortaten um schwere Vergehen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_251/2021 vom 9. Juni 2021 E. 5.2).