So geht aus dem Strafbefehl aus dem Jahr 2015 hervor, dass der Beschwerdeführer einen Securitas-Mitarbeiter tätlich angriff, indem er mit beiden Fäusten auf die Brust des Securitas-Mitarbeiters schlug und ihn mit den Worten «i bringe di um» und «du bisch tot mann» beschimpfte. Die Verurteilung 2020 erfolgte, weil der Beschwerdeführer versucht hatte, sich mit grossem Kraftaufwand aus den Griffen der Polizisten zu befreien (nachdem er sich einer Ausweiskontrolle entzogen hatte), und er ihnen mit «I bringe euch um», «I ga mini Waffe ga hole und erschiesse euch», «I mache euch kaputt» gedroht hatte. Als ihm die Polizisten Handschellen anlegen wollten, stiess er diese mit den Händen weg.