Eine Entstehung sämtlicher festgestellten Verletzungen im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung, gegebenenfalls auch mit Treppenstürzen, mehrere Stunden vor der Untersuchung sei denkbar. Entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers können daher die im rechtsmedizinischen Gutachten festgehaltenen Verletzungen zumindest teilweise auch auf einen Schlag durch die stumpfe Seite eines Beils zurückgeführt werden. Der Tatverdacht hinsichtlich einer versuchten schweren Körperverletzung ist daher nach wie dringend bzw. hat sich durch die seither erfolgten Ermittlungshandlungen sogar erhärtet.