__ äusserte sich in seiner Einvernahme vom 8. Januar 2023 dahingehend, dass es schlimm ausgesehen habe und er Angst um den Geschädigten gehabt habe (Z. 60 ff.). Er glaube, dass der Andere (Anmerkung der Kammer: der Beschwerdeführer) den Geschädigten mit dem Beil habe auf den Kopf schlagen wollen (Z. 98 f.). Er habe ja so dreingeschlagen und nur, weil der Geschädigte sich gewehrt oder weil er eben den Arm des Anderen gefasst habe, habe der Geschädigte den Schlag