Weiter zeigt die Aussage von E.________ («Für mich ist es einfach wie ein Mörder in meinen Augen, so wie ich das gesehen habe […] Also wenn ein huere Psychopath mit einem Beil auf meinen Ex losgeht und ich mich dann einschliessen muss» [Z. 126 ff.]) eindrücklich, dass sie das Vorgehen des Beschwerdeführers als sehr gefährlich und bedrohlich wahrnahm. Zumindest implizit schildert sie ebenfalls einen Angriff. Auch D.________ äusserte sich in seiner Einvernahme vom 8. Januar 2023 dahingehend, dass es schlimm ausgesehen habe und er Angst um den Geschädigten gehabt habe (Z. 60 ff.).