Der Beschwerdeführer habe den Geschädigten mit der stumpfen Seite des Beils an die linke Schulter und an den rechten Ober- und Unterarm geschlagen. Zudem sei der Geschädigte wegen des Beschwerdeführers rückwärts die Treppe hinuntergestürzt. Anschliessend sei der Geschädigte zusammen mit seiner Freundin in seine Wohnung geflüchtet und sie hätten die Türe abgeschlossen. Der Beschwerdeführer habe in der Folge mehrmals mit dem Beil auf die geschlossene Tür geschlagen.