Zu Beginn der Strafuntersuchung sind die Anforderungen an den dringenden Tatverdacht zudem geringer als in späteren Prozessstadien (Urteil des Bundesgerichts 1B_197/2019 vom 27. Mai 2019 E. 2.1, mit zahlreichen Hinweisen). 3.2 Betreffend Sachverhalt und Vorwürfe kann auf den Hafteröffnungs- sowie Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 10. Januar bzw. 1. März 2023 verwiesen werden. Der Beschwerdeführer wohnt direkt oberhalb der Wohnung des Geschädigten. Am Abend des 8. Januars 2023 kam es zwischen den beiden zu einer Auseinandersetzung, da der Beschwerdeführer nach Ansicht des Geschädigten zu laut Musik hörte.