Mit Eingabe vom 3. April 2023 (Eingang Beschwerdekammer: 4. April 2023) reichte der Beschwerdeführer abschliessende Bemerkungen ein und hielt an den gestellten Anträgen fest. Auf Nachfrage hin verzichtete die Staatsanwaltschaft auf das Einreichen von abschliessenden Bemerkungen.