Mit Verfügung vom 29. März 2023 stellte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) den Verfahrensbeteiligten die Eingaben des Zwangsmassnahmengerichts und der Staatsanwaltschaft zu und informierte, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet werde und abschliessende Bemerkungen unverzüglich, d.h. innert fünf Tagen ab Zustellung der Verfügung, einzureichen seien. Mit Eingabe vom 3. April 2023 (Eingang Beschwerdekammer: 4. April 2023) reichte der Beschwerdeführer abschliessende Bemerkungen ein und hielt an den gestellten Anträgen fest.