1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. versuchter Tötung, Drohung und Sachbeschädigung. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete mit Entscheid vom 12. Januar 2023 für zwei Monate Untersuchungshaft an und verlängerte diese mit Entscheid vom 10. März 2023 um weitere zwei Monate bis am 7. Mai 2023. Gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtliche verteidigt durch Rechtsanwalt B.__