in Aussicht, dass sie, sollte sie innert zehn Tagen ab Erhalt dieses Schreibens nichts vom Beschwerdeführer oder einer durch ihn beauftragten Verteidigung hören, ihm von Amtes wegen eine Verteidigung beiordnen werde. Wie dem Beschwerdeführer angesichts seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt bewusst (gewesen) sein muss, liegt namentlich dann ein Fall von notwendiger Verteidigung vor, wenn der beschuldigten Person eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht (Art. 130 Bst. b StPO). Gemäss Art. 132 Abs. 1 Bst.