3 schwerdeführer zu lesen. Konkret geht aus den der Kammer vorliegenden Akten hervor, dass die (neu) verfahrensleitende Staatsanwältin den Beschwerdeführer bereits mit Schreiben vom 24. Oktober 2022 darüber in Kenntnis gesetzt hatte, dass es nach dem derzeitigen Erkenntnisstand und gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen (Art. 130 Bst. b StPO) notwendig sei, dass er in diesem Verfahren verteidigt werde.