2 Da der Beschwerdeführer darin erstmals Wünsche im Zusammenhang mit der Bestellung einer Pflichtverteidigung durch die Staatsanwaltschaft äussert und sich das fragliche Schreiben mit der angefochtenen Verfügung kreuzte, hatte die Staatsanwaltschaft vor dem Erlass derselben noch keine Gelegenheit, über den darin gestellten Antrag zu befinden.