__ mit Wirkung ab 1. März 2023 als amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit persönlicher Eingabe vom 20. März 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und verlangte die Aufhebung der Verfügung. Eventualiter sei ihm ein ausserkantonaler Anwalt bzw. eine ausserkantonale Anwältin als amtliche Verteidigung beizuordnen. Mit Schreiben vom 21. März 2023 stellte er den Verfahrensantrag, wonach seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen sei.