7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die implizite Teileinstellung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. Dezember 2022 betreffend Stichverletzung am Unterarm wird aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückgewiesen. Soweit weitergehend wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.