Aufgrund der äusserst knappen Ausführungen in der Anklageschrift vom 30. Dezember 2022 (pag. 810 f. PEN 23 1) ist eine materielle Überprüfung dieser impliziten Teileinstellung weder möglich noch angezeigt. Da eine solche aber ohnehin nicht innerhalb der Anklage erfolgen sollte, ist sie aufzuheben und das Verfahren insofern zur neuen Entscheidung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen (Art. 397 Abs. 2).