Entsprechend wurde der Entwurf der Anklageschrift vom 10. Oktober 2022 mit dem Tatbestand der (eventualiter) schweren Körperverletzung ergänzt. Betreffend den Schnitt am Unterarm führte die Staatsanwaltschaft in der Verfügung vom 12. Dezember 2022 aus, dass dem Beschuldigten nicht mehr vorgeworfen werde, dem Beschwerdeführer diesen Schnitt am Unterarm (eventual-)vorsätzlich zugefügt zu haben.