790 PEN 23 1). Auch aus der Beschwerde geht hervor, dass dieser Sachverhalt (gemäss Anklageschrift vom 30. Dezember 2022) (auch) als versuchte vorsätzliche Tötung anzuklagen sei (vgl. Ziffer 8 i.V.m. Ziffer 9 der Beschwerde). Der Beschwerdeführer vertritt damit offensichtlich selber die Ansicht, der in der Anklage umschriebene objektive und subjektive Sachverhalt lasse eine rechtliche Würdigung unter dem Tatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung zu.