2.2 Mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 wies die Staatsanwaltschaft den Antrag des Beschwerdeführers auf Ergänzung der Anklageschrift um den Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung ab. Den Antrag auf Ergänzung der Anklageschrift mit dem Vorwurf der vollendeten schweren Körperverletzung hiess sie gut. Wie aus der Begründung der Verfügung vom 12. Dezember 2022 und der definitiven Anklageschrift vom 30. Dezember 2022 hervorgeht, legte die Staatsanwaltschaft der vollendet schweren Körperverletzung allerdings einen anderen Sachverhalt zugrunde.