Folglich kann auch gegen abgelehnte Anträge im Zusammenhang mit der Anklageschrift keine Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde richtet sich denn auch nicht gegen die Anklageerhebung, sondern die sich nach Ansicht des Beschwerdeführers daraus ergebende (implizite) Teileinstellung betreffend schwere Körperverletzung sowie versuchte vorsätzliche Tötung. Gegen implizite Teileinstellungen ist die Beschwer-