Eventualiter sei die implizite Teileinstellungsverfügung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie schwerer Körperverletzung aufzuheben und zur Begründung und Entscheidung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin D.________, sowie die Generalstaatsanwaltschaft beantragten in ihren Stellungnahmen vom 27. Januar sowie 1. Februar 2023, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sei diese abzuweisen. Der Beschwerdeführer hielt in seiner Replik vom 6. Februar 2023 an den gestellten Anträgen fest.