B Ziffer 1 zu vervollständigen bzw. den Beschuldigten 2 (nachfolgend: Beschuldigter) betreffend die Auseinandersetzung vom 12. Januar 2021 zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung in Bezug auf seine Verletzung am linken Unterarm sowie wegen versuchter vorsätzlicher Tötung in Bezug auf die Schläge und Tritte des Beschuldigten gegen seinen Kopf anzuklagen. Eventualiter sei die implizite Teileinstellungsverfügung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie schwerer Körperverletzung aufzuheben und zur Begründung und Entscheidung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.