Er beantragte die Aufhebung der impliziten Teileinstellung sowie die Anweisung der Staatsanwaltschaft, die Strafuntersuchung weiterzuführen und die Anklageschrift vom 30. Dezember 2022 Bst. B Ziffer 1 zu vervollständigen bzw. den Beschuldigten 2 (nachfolgend: Beschuldigter) betreffend die Auseinandersetzung vom 12. Januar 2021 zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung in Bezug auf seine Verletzung am linken Unterarm sowie wegen versuchter vorsätzlicher Tötung in Bezug auf die Schläge und Tritte des Beschuldigten gegen seinen Kopf anzuklagen.