Gegen die nach Ansicht des Straf- und Zivilklägers 1 damit verbundene (implizite) Teileinstellungsverfügung betreffend schwere Körperverletzung sowie versuchte vorsätzliche Tötung reichte dieser (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 9. Januar 2023 Beschwerde ein. Er beantragte die Aufhebung der impliziten Teileinstellung sowie die Anweisung der Staatsanwaltschaft, die Strafuntersuchung weiterzuführen und die Anklageschrift vom 30. Dezember 2022 Bst.