Dies kann angesichts der Tatsache, dass die von einem Laien verfasste Strafanzeige mit unzähligen Beilagen versehen war und diese auch im Hinblick auf die weiteren Ermittlungsschritte studiert werden mussten, und des Umstands, dass im weiteren Verlauf die Strafuntersuchung relativ beförderlich vorangetrieben wurde, nicht beanstandet werden. Aktenkundig beantragte die Polizei, nachdem sie am 15. Februar 2022 mit ergänzenden polizeilichen Ermittlungen beauftragt worden war, am 4. Mai 2022 bei der Staatsanwaltschaft die Edition diverser Unterlagen bei der Baupolizeibehörde.