Zwar geht aus den Akten hervor, dass zwischen Anzeigeeinreichung (Ende Juni 2021) und Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft an die Polizei (15. Februar 2022) einige Monate vergingen – konkret siebeneinhalb Monate –, ohne dass nach aussen sichtbare Verfahrensschritte getätigt wurden. Dies kann angesichts der Tatsache, dass die von einem Laien verfasste Strafanzeige mit unzähligen Beilagen versehen war und diese auch im Hinblick auf die weiteren Ermittlungsschritte studiert werden mussten, und des Umstands, dass im weiteren Verlauf die Strafuntersuchung relativ beförderlich vorangetrieben wurde, nicht beanstandet werden.