5 Stelle darauf aufmerksam gemacht, dass er bei einem allfällig künftigen Beschwerdeverfahren seine Beschwerdelegitimation ausdrücklich darzulegen hat. 3.3 Der Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer wird durch das Anfechtungsobjekt – hier die Verfügung vom 3. März 2023, mit welcher die Beweisanträge 1-3 des Beschwerdeführers abgelehnt worden sind – definiert und entsprechend begrenzt. Der Beschwerdeführer nimmt u.a. Bezug auf das Titelblatt der angefochtenen Verfügung und führt aus, dieses sei unvollständig resp.