den Ausgang des Beschwerdeverfahrens verzichtete die Verfahrensleitung darauf, den Beschwerdeführer zur Begründung aufzufordern. Die Frage, ob der Beschwerdeführer durch die von ihm gerügten Sachverhalte bzw. die möglicherweise verletzten Bauvorschriften unmittelbar beeinträchtigt worden und daher zur Beschwerdeerhebung berechtigt ist, kann an dieser Stelle offengelassen werden. Der Beschwerdeführer wird jedoch bereits an dieser