vgl. ferner Urteil des Bundesgerichts 1B_197/2021 vom 12. Januar 2022 E. 2). 3.2.3 Der Beschwerdeführer nimmt mit keinem Wort zu den Voraussetzungen der Beschwerdelegitimation Stellung, obschon ihn hierzu eine Begründungspflicht trifft. Mit Blick auf die nachfolgenden Ausführungen resp. den Ausgang des Beschwerdeverfahrens verzichtete die Verfahrensleitung darauf, den Beschwerdeführer zur Begründung aufzufordern.