1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gestützt auf eine Anzeige von J.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilkläger) gegen die im Rubrum genannten Personen eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen die Baugesetzgebung. Am 31. Januar 2023 teilte sie den Parteien mit, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte und das Verfahren einzustellen gedenke. Gleichzeitig setzte sie ihnen eine Frist von zehn Tagen, um weitere Beweisanträge zu stellen.