nahme zum Zeugenschutzprogramm ehemaliger Banker und deren Nachfahren auffordere. 3.5 Die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet. Dies aus folgenden Gründen: Die Beschwerdekammer geht zunächst mit der Staatsanwaltschaft einig, dass fraglich ist, ob die Eingaben vom 1. und 2. Februar 2023 überhaupt den inhaltlichen Anforderungen einer Anzeige genügen. Da im Zweifelsfall die Voraussetzungen einer Nichtanhandnahme zu prüfen sind (was die Staatsanwaltschaft denn auch gemacht hat), bedurfte es keiner Aufforderung zur Nachbesserung.