Verfahrensbeteiligte unbekannte Täterschaft Beschuldigte Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Nordring 8, Postfach, 3001 Bern A.________ Beschwerdeführerin Gegenstand Nichtanhandnahme Strafverfahren wegen des Falls "B.________" Beschwerde gegen die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 6. März 2023 (BA 23 328) Erwägungen: