Er hoffe auf Verständnis und Gutheissung der Einsprache. Am 19. Januar 2023 überwies die Staatsanwaltschaft die Akten dem Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache. Gleichzeitig hielt sie fest, dass über das Gesuch betreffend Wiederherstellung der Einsprachefrist nach dem Entscheid des Regionalgerichts über die Gültigkeit der Einsprache entschieden werde. Mit Verfügung vom 25. Januar 2023 gewährte das Regionalgericht dem Beschuldigten die Gelegenheit, sich zur Frage der Rechtzeitigkeit der Einsprache schriftlich zu äussern.