Gleichzeitig wurde er auf die Möglichkeit eines Wiederherstellungsgesuchs hingewiesen, sollte ihn an der Verspätung der Einsprache überhaupt kein Verschulden treffen. Daraufhin erklärte der Beschuldigte am 12. Januar 2023 u.a., dass er aufgrund eines persönlichen Ereignisses kurzfristig nach Belgrad habe fliegen müssen und erst nach seiner Rückkehr am 12. Dezember 2022 die bereits von ihm zuvor vorbereite Einsprache wiederentdeckt und abgeschickt habe. Er hoffe auf Verständnis und Gutheissung der Einsprache.