1. Mit Strafbefehl O 21 5331 vom 25. November 2022 wurde der Beschuldigte A.________ wegen Drohung und Tätlichkeiten schuldig erklärt und mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 80.00, einer Verbindungsbusse von CHF 480.00 und einer Busse von CHF 300.00 bestraft. Dagegen erhob er am 2. Dezember 2022 (Postaufgabe: 13. Dezember 2022) Einsprache. Mit Schreiben vom 30. Dezember 2022 teilte ihm die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit, dass die Einsprache ihrer Auffassung nach verspätet erfolgt sei.