Verfahrensbeteiligte A.________ Beschuldigter/Beschwerdeführer Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Nordring 8, Postfach, 3001 Bern Gegenstand Gültigkeit der Einsprache Strafverfahren wegen Drohung und Tätlichkeiten Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Oberland, Einzelgericht, vom 6. März 2023 (PEN 23 25) Erwägungen: