1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Dispositivziffer 3 der Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 13. März 2023 wird aufgehoben. Die Sache geht zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück. 2. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt worden ist. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt der Kanton Bern. 4. Es wird keine Entschädigung ausgerichtet.