Das Regionalgericht begründete die hälftige (anteilsmässige) Kostenauflage an den Beschwerdeführer wie folgt: 3. Gemäss Art. 426 Abs. 2 StPO können die Verfahrenskosten bei einer Einstellung des Verfahrens der beschuldigten Person ganz oder teilweise auferlegt werden, wenn sie rechtswidrig sowie schuldhaft die Einleitung des Verfahrens bewirkt oder dessen Durchführung erschwert hat. 4. […]