315-318). Infolge Rückzugs der gegenseitigen Strafanträge trennte das Regionalgericht das Verfahren betreffend Strafanzeige des Strafklägers gegen den Beschwerdeführer vom bei ihm hängigen Verfahren PEN 22 449 ab und stellte das Verfahren insoweit ein, unter Auferlage der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Beschwerdeführer und den Strafkläger (vgl. angefochtene Verfügung; amtliche Akten pag. 356- 358).