Die Anzeige des Beschwerdeführers wurde einem anderen Verfahren zugeteilt (BJS 19 25757). Unter Mitwirkung der Rechtsvertretung des Strafklägers kam am 28./29. November 2022 eine Vereinbarung zwischen dem Beschwerdeführer und dem Strafkläger zustande, in welcher beide die gegenseitigen Strafanzeigen/Strafanträge betreffend den Vorfall vom 24. Juni 2020 vollumfänglich zurückzogen. Ferner wurde vereinbart, dass jeder seine eigenen Kosten trage und der Strafkläger dem Beschwerdeführer einen Betrag von CHF 500.00 bezahle, wobei dieser Betrag kein Schuldeingeständnis darstelle (zum Ganzen: amtliche Akten pag. 315-318).