Er, D.________, habe sich zwischen die beiden gestellt und der Beschwerdeführer habe ihm auf die Brust geschlagen, damit er weggehe. Er, D.________, habe dann seinen Sohn weggestossen und angewiesen wegzugehen. Als dieser jedoch gesehen habe, dass er vom Beschwerdeführer geschlagen werde, habe er dazwischen gehen wollen. Der Beschwerdeführer habe in seine Hosentasche gegriffen und ein Messer gezogen. Dieses sei zugeklappt gewesen. Er, D.________,