Daraufhin hätten sie für ca. 20 Sekunden eine Rangelei gehabt. Kurz darauf hätten sie die Sirene der Polizei gehört und seien auseinandergegangen. Dass er den Beschwerdeführer als psychisch krank bezeichnet hatte, bestritt er nicht. D.________ (Vater des Strafklägers) hatte sich laut seinen Aussagen vom 7. Juli 2020 (amtliche Akten pag. 93 ff.) zum Beschwerdeführer beim Eingangsbereich begeben, mit diesem gesprochen und die Verwaltung angerufen, worauf der Beschwerdeführer aggressiv geworden sei und auf seinen Sohn habe einschlagen wollen. Er, D.________, habe sich zwischen die beiden gestellt und der Beschwerdeführer habe ihm auf die Brust geschlagen, damit er weggehe.