Daraufhin sei der Beschwerdeführer ausgerastet und habe sich mit seinem Kopf ganz nahe dem Kopf seines Vaters genähert. Der Beschwerdeführer habe ihm, dem Strafkläger, gesagt, er solle ihm nicht zu nahe kommen, ansonsten er ihn abstechen werde. Daraufhin habe er seine Handykamera wieder aktiviert und die Situation aufgenommen. Der Beschwerdeführer habe ihn am Hals gepackt, daraufhin habe er sein Handy wieder verstaut. Sein Vater sei dann zwischen sie getreten, um Distanz zwischen ihnen zu schaffen. So habe der Beschwerdeführer ihn nicht mehr schlagen können. Daraufhin hätten sie für ca. 20 Sekunden eine Rangelei gehabt.