Deshalb habe er die Situation mit seiner Handykamera aufgenommen. Nach dem Anschreien sei der Beschwerdeführer für ca. 1 Minute ins Gebäude zurückgegangen, sei dann aber wieder rausgekommen und habe beim Eingang gewartet. Er (der Strafkläger) habe Angst gehabt auszusteigen, worauf er die Polizei gerufen habe. Bevor die Polizei eingetroffen gewesen sei, sei sein Vater gekommen und habe sich, nachdem er das Video gesehen habe, zum Beschwerdeführer begeben und ganz ruhig mit diesem gesprochen. Daraufhin sei der Beschwerdeführer ausgerastet und habe sich mit seinem Kopf ganz nahe dem Kopf seines Vaters genähert.