In der Not würde er sich gegenüber einem Angreifer auch mit einem Messer wehren. Ob er dies so dem Strafkläger gesagt habe, wisse er aber nicht. Der Strafkläger schilderte den Vorfall anlässlich seiner Einvernahme vom 1. Juli 2020 wie folgt (amtliche Akten pag. 83): Er habe zur besagten Zeit via Lautsprechanlage seines Autos bei offenem Fenster ein Video auf seinem Handy angeschaut. Dadurch habe sich der Strafkläger scheinbar gestört gefühlt und sei zu seinem Auto gekommen und habe dabei aggressiv gewirkt.