98 ff.), dass er sich an lauter Musik des Strafklägers gestört habe, die dieser in seinem Auto bei offener Tür gehört habe. Er sei dann nach unten gegangen und habe den Strafkläger gefragt, was das sein solle, worauf dieser ihm gesagt habe, dass ihn dies nichts angehe, er sich verziehen solle oder eins aufs Maul kriegen würde. Der Strafkläger habe ihn gefilmt und ihm mit einer Anzeige gedroht. Er, der Beschwerdeführer, habe dann die Polizei gerufen. Nach ca. zehn Minuten seien die Eltern des Strafklägers gekommen und der Vater (D.________) sei, nachdem er das Video seines Sohns gesehen habe, mit diesem auf ihn zugekommen. Er habe sich zu